Der Energieausweis ist ein von der Europäischen Union ordnungsrechtlich vorgeschriebenes Instrument, dessen Ziel mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist. Durch die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) wird der Energieausweis auch in Deutschland ab dem 01.07.2008 stufenweise bis zum 01.01.2009 eingeführt.
Umgangssprachlich immer noch oft als Energiepass, Gebäudeausweis oder Gebäudeenergiepass bezeichnet wird der Energienachweis für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) unter der Bezeichnung "Energieausweis" geführt.
Die Energieausweise, die in der Vergangenheit während eines Feldversuches der Deutschen Energie-Agentur erstellt wurden, tragen davon abweichend die Bezeichnung Energiepass. Diese und andere in der Vergangenheit ausgestellten Ausweise bleiben trotz abweichender Bezeichnung 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Alle neu ausgestellten Energieausweise, die nach in Kraft treten der EnEV 2007 ausgestellt werden, haben ebenfalls eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Gemäß § 16 EnEV ist der Energieausweis u.a. in folgenden Fällen vorzulegen:
Der Energieausweis wird stufenweise - in Abhängigkeit des Baujahres und der Gebäudenutzung - ab dem 1. Juli 2008 eingeführt. Findet bei Wohngebäuden bspw. eine Neuvermietung statt, so müssen je nach Baujahr die ersten Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 einem potenziellen Mieter auf nachfrage vorgelegt werden. Fur Nichtwohngebäude muss der Energieausweis ab dem 1. Juli 2009 vorgelegt bzw. bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen und einer Nutzfläche > 1.000 qm ausgehangen werden.
Die Angaben des bedarfsorientierten Energieausweises werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf Grundlage von Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur, innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und dem regionalen Klima beurteilen und ermöglicht somit einen sachgerechten Vergleich von Gebäuden.
Der Energieverbrauch kann nach Vorgabe der geplanten EnEV 2007 auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des -bedarfs ermittelt werden. Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs anhand der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch der Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet.
Der Einfluss des Nutzerverhaltens auf den Energieverbrauch (und somit auf die Heizkostenabrechnung) erschwert jedoch einen Vergleich mit anderen Gebäuden, weil das einzelne Nutzerverhalten sehr stark vom Durchschnitt abweichen kann.