Die neue VOB/B 2016

Die neue VOB/B 2016 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung, sondern ein von interessierten Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk.

Die öffentliche Hand ist allerdings verpflichtet, Bauleistungen gemäß den Bestimmungen der VOB/A zu vergeben und den daraus folgenden Bauverträgen die VOB/B (und damit automatisch auch die VOB/C) zugrundezulegen. Dies ergibt sich für Projekte oberhalb der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung, für Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus Runderlassen der zuständigen Bundes- und Landesministerien und der Gebietskörperschaften wie Städten und Gemeinden.

Die neuste Fassung VOB/B 2016 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.